Verkehrskontrolle

Alexander R. Haidmayer
Lesezeit: 2 Min.

Eine Verkehrskontrolle kann durch Polizeivollzugsbeamte im öffentlichen Straßenverkehr jederzeit, überall und ereignisunabhängig bei jedem Verkehrsteilnehmer durchgeführt werden. Betroffen sind alle Verkehrsteilnehmer, meist handelt es sich dabei um Fahrzeuge, der übergeordnete Begriff ist daher taktisch die Fahrzeugkontrolle. Die Kombination Verkehrskontrolle und Fahrzeugkontrolle ist daher am häufigsten. Die Verkehrskontrolle ist der rechtliche Terminus, die Fahrzeugkontrolle ist dabei der taktische, interne Begriff der Polizei. In Deutschland ist die Grundlage hierfür Abs. 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO; kein Polizeirecht), in Österreich die Straßenverkehrsordnung 1960. Zur Verkehrskontrolle gehören die Kontrolle des Fahrzeugs, die Kontrolle von dessen Verkehrstüchtigkeit und die Verkehrserhebungen. Das Zeichen zum Anhalten kann u.a. durch Ansprechen, Gestik, durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug (Anhaltesignalgeber), eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Seit 2005 wird in Deutschland auch das akustische Yelp-Signal testweise verwendet. Die Befolgung der Anordnung ist ein Sich-Stellen der Kontrolle durch Halten. Der Verkehrsteilnehmer muss auch eine angemessene Zeit warten, bis die Beamten die Verkehrskontrolle durchführen. Ein Nichtbeachten stellt in Deutschland eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) dürfen (verdachtsunabhängige) Verkehrskontrollen nur von Polizeivollzugsbeamten durchgeführt werden, die als solche erkennbar sind oder deren Fahrzeug als Polizeifahrzeug erkennbar ist. Dies gilt nicht bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten.

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Alexander R. Haidmayer - Experte für Football und Gründer von FootballR.

Alexander Haidmayer ist ein angesehener Experte im Bereich Football und Gründer von FootballR, einer führenden Plattform für Footballnachrichten. Seit 2013 ist er mit Leidenschaft und Fachwissen in der Welt des Footballs tätig und hat sich einen Namen als Experte auf diesem Gebiet gemacht.

Neben seiner Rolle als Gründer und Eigentümer von FootballR ist Alexander R. Haidmayer seit 2006 auch als Mitarbeiter bei der renommierten Kleinen Zeitung tätig. Diese langjährige Erfahrung ermöglicht es ihm, fundierte Einblicke und exklusive Informationen aus der Footballwelt zu liefern.

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