Folge FootballR

Hi, was suchst du?

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermarktung von Werbung bei FootballR.at

(Für genauere Informationen zu den Nutzungsbedingungen (Benutzerkonto) klicken Sie bitte hier.)

1. Geltung

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Alexander Haidmayer IT – FootballR (im folgenden FootballR) und dem Kunden über die Einstellung von Werbung oder Sponsoringhinweisen (im folgenden “Insertionen” genannt) in elektronischen Medien, insbesondere im Rahmen von Online-/Internet-Angeboten von FootballR (im folgenden auch “FootballR-Auftritt” genannt), auch ohne dass sie jeweils gesondert in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden müssen.

(2) Der jeweilige Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung des Auftrags des Kunden durch FootballR zustande. Eine Auftragsbestätigung mit einem gegenüber dem Auftrag des Kunden abgeänderten Inhalt gilt als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht. FootballR wird auf jeder Auftragsbestätigung den Kunden gesondert darauf hinweisen, daß sein Schweigen auf die Auftragsbestätigung die Annahme der Änderungen bedeutet.

(3) Es gelten ausschließlich die vorliegenden Geschäftsbedingungen von FootballR. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Platzierung der Werbung im Rahmen des FootballR-Auftritts

(1) Die Platzierung zu oder ab einem bestimmten Zeitraum und/oder in einem bestimmten Zeitraum und/oder an bestimmten Plätzen im Rahmen des Auftritts in den elektronischen Medien (insbesondere im Rahmen des Online-/Internet-Auftritts) erfolgt nur dann, wenn dies ausdrücklich von FootballR schriftlich bestätigt worden ist. Abstände zwischen der platzierten Werbung und Werbefeldern Dritter (FootballR eingeschlossen) bzw. Exklusivität sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage vereinbart.

(2) Nachträgliche Änderung des Veröffentlichungstermins oder Umbuchungen durch den Kunden sind nur wirksam, wenn sie von FootballR ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

3. Inhalt der Insertionen

(1) Der Kunde allein haftet für den Inhalt seiner Insertionen und stellt FootballR von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter wegen des Inhalts und der Herkunft, insbesondere von Ansprüchen wettbewerbsrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher oder urheberrechtlicher Art, unverzüglich frei, die wegen der Veröffentlichung der Insertion von Dritten gegen FootballR geltend gemacht werden. Der Auftraggeber ersetzt FootballR darüber hinaus jeden durch die Veröffentlichung der Insertion entstehenden Schaden.

(2) FootballR ist nicht verpflichtet, Insertionen vor Veröffentlichung zu sichten oder zu prüfen.

(3) FootballR behält sich vor, Insertionen – auch wenn ein Vertrag bereits zustandegekommen ist – nach pflichtgemäßem Ermessen wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen abzulehnen, wenn die betreffende Insertion gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder ihre Veröffentlichung für FootballR unzumutbar ist. Die Ablehnung wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

(4) Die Werbung für Waren bzw. Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden innerhalb einer Insertion bedarf in jedem Einzelfall der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung von FootballR.

(5) FootballR ist zur Wahrung des Trennungsgrundsatzes bei der Gestaltung seines Auftritts verpflichtet. Werbung und redaktioneller Teil sind deshalb voneinander zu trennen.

Soweit der Kunde ein Gesamtpaket von redaktionellem Teil und Werbung zur Veröffentlichung übergibt, ist er gehalten, dem Trennungsgebot selbst Rechnung zu tragen. Insertionen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Werbung erkennbar sind oder dem Trennungsgrundsatz nicht genügen, können von FootballR zurückgewiesen oder auf Kosten des Kunden entsprechend kenntlich gemacht werden.

4. Anlieferung

(1) Der Kunde hat die Insertion an FootballR so zu liefern, dass FootballR ohne weitere Bearbeitung die Insertion auf das elektronische Medium, über das der Auftritt von FootballR erfolgt, einspielen kann (für Insertionen im Internet derzeit Anlieferung im JPEG, GIF oder animated GIF-Format, maximale Dateigröße 80 KB).

(2) Für die rechtzeitige Anlieferung bzw. elektronische Überlieferung einwandfreier Insertionsunterlagen ist der Kunde verantwortlich.

(3) Der Vergütungsanspruch von FootballR besteht auch, wenn die Insertion aufgrund fehlerhaften Materials, fehlerhaften Programmierungen oder sonstigen vom Gläubiger zu vertretenden Umständen nicht oder nicht zum vereinbarten Termin in den FootballR-Auftritt eingestellt werden kann.

5. Gewährleistung

(1) Der Kunde hat bei ganz oder teilweise mangelhafter Veröffentlichung der Insertion Anspruch auf eine mangelfreie Ersatzinsertion bzw. Anspruch auf Nachbesserung bei länger dauernden Insertionen, aber nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Insertion beeinträchtigt wurde. Ist eine Ersatzinsertion bzw. Nachbesserung nicht möglich oder wird die Veröffentlichung der Ersatzinsertion oder die Nachbesserung nicht innerhalb angemessener, vom Kunden gesetzter Nachfrist durchgeführt oder ist die Ersatzinsertion bzw. Nachbesserung erneut nicht mangelfrei, so hat der Kunde Anspruch auf Kündigung des Vertrages und/oder Herabsetzung der Vergütung.

(2) Zur Wahrung von Gewährleistungsansprüchen sind offensichtliche Mängel unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung, sonstige Mängel unverzüglich nach Entdeckung gegenüber FootballR schriftlich zu rügen. Andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.

6. Haftung

(1) FootballR haftet dem Kunden für Schadensersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, auch soweit sie im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten und Verschulden bei Vertragsverhandlung stehen, nur wenn
– sie durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von FootballR, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind oder
– es sich um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder an Leben und Gesundheit durch FootballR, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen handelt oder
– es sich um einen Fall anfänglichen Unvermögens handelt oder
– zugesicherte Eigenschaften fehlen
Eine weitergehende Schadensersatzhaftung ist ausgeschlossen.

(2) Außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung auf seiten von FootballR, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist unter Berücksichtigung dieser Punkte ein Schadensersatzanspruch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften besteht nur insoweit, als die Schäden vom Schutzzweck der Zusicherung erfaßt sind.

(4) Die Haftungsbeschränkung bzw. der Haftungsausschluß gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen von FootballR.

7. Vergütung

(1) Soweit die Insertion für einen Zeitraum von lediglich vier Wochen vereinbart ist, ist die Vergütung im voraus fällig. Bei einer Laufzeit über mehrere Monate ist die Vergütung monatsweise im voraus jeweils am letzten Werktag des vorhergehenden Monats fällig.

(2) Für die Höhe der Vergütung gilt die jeweils gültige Preisliste von FootballR.

(3) Die Rechnung wird für die Vergütungsleistungen im voraus gestellt.

(4) FootballR kann auch bei bestehenden Verträgen für künftige Platzierungen von Werbung (insbesondere für vereinbarte künftige Platzierungszeiträume) Preiserhöhung im Rahmen der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung vornehmen. Gegenüber Nichtkaufleuten sind die Preisänderungen jedoch nur wirksam, wenn noch vier Monate nach Vertragsabschluß Leistungen von FootballR zu erbringen sind.

8. Storno- und Umbuchungsbedingungen

(1) Eine Stornierung des Werbeauftrags, die FootballR bis fünf Werktage vor dem geplantem Start der Kampagne/Insertionen zugeht, ist kostenlos. Bei späterer Stornierung wird von FootballR eine Stornogebühr in der Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung für die noch nicht ausgelieferten Kampagne berechnet. Eine Stornierung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.

9. Verzug

(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden vom Fälligkeitszeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österr. Nationalbank berechnet, wenn nicht FootballR einen höheren Schaden oder der Kunde einen niedrigeren nachweist.

(2) FootballR kann bei Zahlungsverzug des Kunden die weitere Veröffentlichung von Insertionen des Kunden bis zur Zahlung unterlassen, ohne daß dadurch ein Ersatzanspruch des Kunden entsteht. Für die restlichen Insertionen und/oder den offenen Insertionszeitraum kann Vorauszahlung verlangt werden.

(3) Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluß so wesentlich, daß die Forderungen von FootballR als gefährdet erscheinen oder wird FootballR die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse erst nach Vertragsschluß bekannt, so kann FootballR die weitere Ausführung des Vertrags bis zur Bezahlung oder Sicherheitsleistung zurückstellen.

10. Höhere Gewalt

Wird FootballR durch den Eintritt eines unvorhersehbaren, unabwendbaren und außergewöhnlichen Ereignisses, ohne daß ihn ein Übernahme-, Vorsorge- und Abwendungsverschulden trifft, an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung gehindert, so verlängert sich die Erfüllungsdienst um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Ist die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von FootballR aufgrund eines solchen Ereignisses unmöglich oder unzumutbar oder sollte die vorübergehende Leistungsbehinderung mehr als einen Monat andauern, so sind beide Parteien zum Rücktritt bzw. zur Kündigung berechtigt.

Ein solches Ereignis ist insbesondere Krieg, Eingriffe von hoher Hand, innere Unruhe, Naturgewalten, Unfälle, rechtmäßige Streiks oder Aussperrungen bei FootballR, Streiks oder Aussperrungen bei Dritten oder von FootballR nicht zu vertretende Hard- oder Softwareausfälle – insbesondere bei Drittunternehmen (wenn der Kunde Nichtkaufmann ist, jedoch nur, wenn ein konkludentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde).

11. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Die Aufrechnung durch den Kunden mit anderen als unstreitigen, rechtskräftig festgestellten bzw. entscheidungsreifen Forderungen ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung muß schriftlich mitgeteilt werden.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen einredebehafteter Ansprüche und solcher, die nicht unmittelbar aus demselben Vertragsverhältnis herrühren, besteht nicht. Kaufleuten steht ein Zurückbehaltungsrecht nur für unbestrittene, entscheidungsreife und rechtskräftig festgestellte Forderungen bzw. Mängelrügen zu.

12. Dauer und Kündigung

(1) Soweit nichts anderes vereinbart, wird Vertrag über die Einstellung von Insertionen im Rahmen des FootballR-Auftritt für die Dauer von 4 Wochen abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch jeweils um weitere 4 Wochen, falls er nicht mindestens eine Woche vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer gekündigt wird.

(2) FootballR kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen;  insbesondere hat FootballR – ohne darauf beschränkt zu sein – ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn

– der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet, und zwar entweder für zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine mit einem Betrag der eine abschnittsweise zu zahlende Monatsvergütung übersteigt, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt, mit einem Betrag, der die festgelegte Monatsvergütung für zwei Monate erreicht.

– über das Vermögen des Kunden das Konkursverfahren oder das gerichtliche Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet wird, und zwar unabhängig von der Rechtskraft des Eröffnungsbeschlusses; oder wenn die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt wird;

– der Kunde zahlungsunfähig wird.

(3) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang bei der anderen Vertragspartei an.

13. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, Nebenabreden und die Änderung dieser Klausel bedürfen der Schriftform.

14. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich unter Ausschluß des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf Anwendung.

15. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung ist das sachlich in Betracht kommende Gericht in Graz, zuständig.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken.

Stand: April 2018

Advertisement
Advertisement