Am frühen Montagmorgen wurde der Runningback Josh Jacobs wegen eines DUI-Vergehens verhaftet. Die Verhaftung erfolgte nur Stunden nachdem das Team von dem 32-31 Sieg gegen die Denver Broncos zurückkehrte.
Um 4:42 Uhr am Morgen wurde die Las Vegas Metropolitan Police auf einen Unfall mit einem einzigen Fahrzeug in der Nähe des McCarran Airport Connector und der East Sunset Road gerufen. Die Polizei vermutete eine Beeinträchtigung und der 22-jährige Pro Bowler der Las Vegas Raiders wurde wegen geringfügiger Verletzungen durch den Crash in ein örtliches Krankenhaus gebracht. Nach der Behandlung wurde Josh Jacobs in das Clark County Detention Center übergeben. Dort wurde er nach Angaben des LVMP Public Information Officers für ein DUI-Vergehen verhaftet.
DUI bedeutet “Driving under influence” und beschreibt das Fahren unter Einfluss von Drogen wie bspw. Alkohol oder anderen Betäubungsmittel.
Die Anwälte von Jacobs sagten bereits, sie würden auf nicht schuldig plädieren sobald der Fall relevant werden sollte. In einer ersten Erklärung der Anwälte David Z. Chesnoff und Richard A. Schonfeld heißt es: “Gegen unseren Mandanten wurde keine Beschwerde eingereicht und es liegen keine Ergebnisse von Blutuntersuchungen vor, die auf eine Beeinträchtigung hinweisen. Wir beabsichtigen im Namen von Herrn Jacobs ein Bekenntnis auf ‘nicht schuldig’ abzugeben, falls er jemals angeklagt werden sollte.”
In einer öffentlichen Erklärung bestätigen die Raiders den Vorfall: “Die Raiders sind sich der Situation mit Josh Jacobs bewusst. Die Organisation nimmt diese Angelegenheiten ernst und wir haben derzeit keinen weiteren Kommentar.”
Raiders Headcoach Jon Gruden ließ verlauten, er sei in seinen Aussagen zu dem Vorfall eingeschränkt: “Wir sind uns dessen bewusst. Ich kann sagen, dass Josh in Ordnung ist und es mir nicht erlaubt ist, dies zu kommentieren, bis ich mehr Fakten erhalte. Aber wir haben das Wort, dass Josh in Ordnung ist und wir untersuchen die Angelegenheit.”
Laut Fox ‘5 Vegas’ wurde Josh Jacobs aus der Haft entlassen und soll am 8. März vor Gericht erscheinen.